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LEISTUNG
Grundleistungen
Grundlagenermittlung
- Klären der Aufgabenstellung
- Beraten zum gesamten Leistungsbedarf
- Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl
anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- Zusammenfassen der Ergebnisse
Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
- Analyse der Grundlagen
- Abstimmen der Zielvorstellungen (Randbedingungen, Zielkonflikte)
- Aufstellen eines planungsbezogenen Zielkatalogs (Programmziele)
- Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich
Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten
nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung
und Bewertung, zum Beispiel versuchsweise zeichnerische
Darstellungen, Strichskizzen, gegebenenfalls mit erläuternden
Angaben
- Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich
Beteiligter
- Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen,
gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen,
wirtschaftlichen, energiewirtschaftlichen zum Beispiel hinsichtlich
rationeller Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer
Energien) und landschaftsökologischen Zusammenhänge,
Vorgänge und Bedingungen, sowie der Belastung und Empfindlichkeit
der betroffenen Ökosysteme
- Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der
Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
- Bei Freianlagen: Erfassen, Bewerten und Erläutern
der ökosystemaren Strukturen und Zusammenhänge,
zum Beispiel Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen- und Tierwelt,
sowie Darstellen der räumlichen und gestalterischen
Konzeption mit erläuternden Angaben, insbesondere zur
Geländegestaltung, Biotopverbesserung und -vernetzung,
vorhandenen Vegetation, Neupflanzung, Flächenverteilung
der Grün-, Verkehrs-, Wasser-, Spiel- und Sportflächen;
ferner Klären der Randgestaltung und der Anbindung
an die Umgebung
- Kostenschätzung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen
Berechnungsrecht
- Zusammenstellen aller Vorplanungsergebnisse
Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
- Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung
einer zeichnerischen Lösung) unter Berücksichtigung
städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler, technischer,
bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher
(zum Beispiel hinsichtlich rationeller Energieverwendung
und der Verwendung erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer
Anforderungen unter Verwendung der Beiträge anderer
an der Planung fachlich Beteiligter bis zum vollständigen
Entwurf
Entwurfszeichnungen (Maßstab nach Art und Größe
des Bauvorhabens; bei Freianlagen: im Maßstab 1:500
bis 1:100, insbesondere mit Angaben zur Verbesserung er
Biotopfunktion, zu Vermeidungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
sowie zur differenzierten Bepflanzung; bei raumbildenden
Ausbauten: im Maßstab 1:50 bis 1:20, insbesondere
mit Einzelheiten der Wandabwicklungen, Farb-, Licht- und
Materialgestaltung), gegebenenfalls auch Detailpläne
mehrfach wiederkehrender Raumgruppen
- Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung
fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
- Kostenberechnung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen
Berechungsrecht
- Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenrechnung mit
der Kostenschätzung Zusammenfassen aller Entwurfsunterlagen
Genehmigungsplanung
- Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen
Vorschriften erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen
einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und
Befreiungen unter Verwendung der Beiträge anderer an
der Planung fachlich Beteiligter sowie noch notwendiger
Verhandlungen mit Behörden
- Einreichen dieser Unterlagen
- Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen,
Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge
anderer an der Planung fachlich Beteiligter
- Bei Freianlagen und raumbildenden Ausbauten: Prüfen
auf notwendige Genehmigungen, Einholen von Zustimmungen
und Genehmigungen
Ausführungsplanung
- Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und
4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung)
unter Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer,
funktionaler, technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher,
energiewirtschaftlicher (zum Beispiel hinsichtlich rationeller
Energieverwendung und der Verwendung erneuerbarer Energien)
und landschaftsökologischer Anforderungen unter Verwendung
der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
bis zur ausführungsreifen Lösung
- Zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für
die Ausführung notwendigen Einzelangaben, zum Beispiel
endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail-
und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1,
bei Freianlagen je nach Art des Bauvorhabens im Maßstab
1:200 bis 1:50, insbesondere Bepflanzungspläne, mit
den erforderlichen textlichen Ausführungerungen
- Bei raumbildenden Ausbauten: Detaillierte Darstellung
der Räume und Raumfolgen im Maßstab 1:25 bis
1:1, mit den erforderlichen textlichen Ausführungen;
Materialbestimmung
- Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der
Planung fachlich Beteiligten und Integrierung ihrer Beiträge
bis zur ausführungsreifen Lösung
- Fortschreiben der Ausführungsplanung während
der Objektausführung
Vorbereitung der Vergabe
- Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage
für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter
Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich
Beteiligter
- Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen
nach Leistungsbereichen
- Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibungen
der an der Planung fachlich Beteiligten
Mitwirkung bei der Vergabe
- Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle
Leistungsbereiche
Einholen von Angeboten
- Prüfen und Werten der Angebote einschließlich
Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen unter
Mitwirkung aller während der Leistungsphasen 6 und
7 fachlich Beteiligten
- Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich
Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken
- Verhandlung mit Bietern
- Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen
der Angebote Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenanschlags
mit der Kostenberechnung Mitwirken bei der Auftragserteilung
Objektüberwachung (Bauüberwachung)
- Integrieren der Leistungen anderer an der Planung fachlich
Beteiligter
- Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs-
und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung
- Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, zum Beispiel
durchgearbeitete, vollständige Vorentwurfs- und/oder
)
- Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung
mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen
und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemein
anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen
Vorschriften
- berwachen der Ausführung von Tragwerken nach §
63 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
- Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich
Beteiligten
berwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen
- Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm)
Führen eines Bautagebuches
- Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden
Unternehmen
- Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an
der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter
unter Feststellung von Mängeln
- Rechnungsprüfung
- Kostenfeststellung nach DIN 276 oder nach dem wohnungsrechtlichen
Berechnungsrecht
- Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
bergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung
und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel
Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle
- Auflisten der Gewährleistungsfristen
- Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der
Bauleistungen festgestellten Mängel
- Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung
der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den
Vertragspreisen und dem Kostenanschlag
Objektbetreuung und Dokumentation
- Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf
der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche
gegenüber den bauausführenden Unternehmen
- Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die
innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche,
längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren
seit Abnahme der Bauleistungen auftreten
- Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
- Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen
und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
Besondere Leistungen
Grundlagenermittlung
- Bestandsaufnahme
- Standortanalyse
- Betriebsplanung
- Aufstellen eines Raumprogramms
- Aufstellen eines Funktionsprogramms
- Prüfen der Umwelterheblichkeit
- Prüfen der Umweltverträglichkeit
Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
- Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten nach grundsätzlich
verschiedenen Anforderungen
- Ergänzen der Vorplanungsunterlagen aufgrund besonderer
Anforderungen Aufstellen eines Finanzierungsplanes
- Aufstellen einer Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse
- Mitwirken bei der Kreditbeschaffung
- Durchführen der Voranfrage (Bauanfrage)
- Anfertigen von Darstellungen durch besondere Techniken,
wie zum Beispiel Perspektiven, Muster, Modelle
- Aufstellen eines Zeit- und Organisationsplanes
- Ergänzen der Vorplanungsunterlagen hinsichtlich besonderer
Maßnahmen zur Gebäude- und Bauteiloptimierung,
die über das übliche Maß der Planungsleistungen
hinausgehen, zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie
der Schadstoff- und CO2-Emissionen und zur Nutzung erneuerbarer
Energien in Abstimmung mit anderen an der Planung fachlich
Beteiligten. Das übliche Maß ist für Maßnahmen
zur Energieeinsparung durch die Erfüllung der Anforderungen
gegeben, die sich aus Rechtsvorschriften und den allgemein
anerkannten Regeln der Technik ergeben.
Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
- Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung
mit Kostenuntersuchung (Optimierung)
- Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Kostenberechnung durch Aufstellen von Mengengerüsten
oder Bauelementkatalog
- Ausarbeiten besonderer Maßnahmen zur Gebäude-
und Bauteiloptimierung, die über das übliche Maß
der Planungsleistungen hinausgehen, zur Verringerung des
Energieverbrauchs sowie der Schadstoff und CO2-Emmissionen
und zur Nutzung erneuerbarer Energien unter Verwendung der
Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
Das übliche Maß ist für Maßnahmen
zur Energieeinsparung durch die Erfüllung der Anforderungen
gegeben, die sich aus Rechtsvorschriften und den allgemein
anerkannten Regeln der Technik ergeben.
Genehmigungsplanung
- Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung
- Erarbeiten von Unterlagen für besondere Prüfverfahren
- Fachliche und organisatorische Unterstützung des
Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnliches
- Ändern der Genehmigungsunterlagen infolge von Umständen,
die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat
Ausführungsplanung
- Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als
Baubuch zur Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
- Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als
Raumbuch zur Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
- Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen aufgrund
der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm.ausgearbeiteten
Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit
der Entwurfsplanung
- Erarbeiten von Detailmodellen
- Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter nicht
an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung
mit den Ausführungsplänen (zum Beispiel Werkstattzeichnungen
von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne von
Maschinenlieferanten), soweit die Leistungen Anlagen betreffen,
die in den anrechenbaren Kosten nicht erfaßt sind
Vorbereitung der Vergabe
- Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm
unter Bezug auf Baubuch/Raumbuch
- Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für
geschlossene Leistungsbereiche
- Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter
Auswertung der Beiträge anderer an der Planung fachlich
Beteiligter
Mitwirkung bei der Vergabe
- Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung
mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel
- Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegeln nach
besonderen Anforderungen
Objektüberwachung (Bauüberwachung)
- Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes
Aufstellen, Überwachen, Fortschreiben von differenzierten
Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen
- Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit
diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über
die Grundleistungen der Leistungsphase 8 hinausgeht
Objektbetreuung und Dokumentation
- Erstellen von Bestandsplänen
- Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen
- Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen
- Objektbeobachtung
- Objektverwaltung
- Baubegehungen nach Übergabe
- Überwachen der Wartungs- und Pflegeleistungen
- Aufbereiten des Zahlenmaterials für eine Objektdatei
- Ermittlung und Kostenfeststellung zu Kostenrichtwerten
- Überprüfen der Bauwerks- und Betriebs-Kosten-Nutzen-Analyse
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